Hausordnung

In einem Wohnkomplex wie unserem ist eine klare Hausordnung entscheidend für das harmonische Zusammenleben der Mieterinnen und Mieter. Sie fördert die Lebensqualität und schützt unsere Gemeinschaftsräume.

Haupteingangstüren

Die Innere Haupteingangstüre ist immer geschlossen zu halten. Die Türen zu Keller-, Estricheingang, Velo- und Abstellräumen, sowie Waschküche sind stets abgeschlossen zu halten.

Hausruhe

Lärmige Arbeiten werden nur zu Zeiten in denen es am wenigsten stört vorgenommen. Der Gebrauch von Badewanne und Dusche ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bzw. das Wasser um diese Zeit laufen zu lassen ist untersagt.

Von 22.00 bis 7.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr soll im ganzen Haus und der näheren Umgebung Ruhe herrschen. Das Waschen und der Gebrauch von Tumbler ist von 22.00 bis 06.00 Uhr untersagt. Vorbehalten bleiben weitergehende ortspolizeiliche Vorschriften.

Das Musizieren, das den Rahmen der üblichen Hausmusik übersteigt, insbesondere das Erteilen von gewerbmässigem Musikunterricht, ist zu unterlassen.

Ordnung

Die Mieter haben in der Wohnung und in den übrigen Räumen des Hauses und seiner Umgebung auf grösste Ordnung zu achten. Das gilt auch dann, wenn die Reinigung der Allgemeinräume einem/einer Hauswart/in übertragen ist.

Das Aufbewahren und Lagern von Fahrzeugen, Geräten Möbeln, Schuhen usw. im Eingangsbereich, Treppenhaus, bzw. allen allgemeinen Flächen und Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.

Wäsche, tropfende Gegenstände und dergleichen dürfen nicht über die Fassade hinausgehängt und Teppiche und Schmutz enthaltende Gegenstände nicht über die Fassade (Fenster, Balkone, Brüstungen) hinaus geschüttelt werden. Es ist untersagt, an Rollladen- und Storenausstellern irgendwelche Gegenstände aufzuhängen.

Abfälle jeglicher Art dürfen nur an den festgelegten Orten und in behördlich vorgeschriebener Weise entsorgt werden. Das Grillieren auf den Balkonen ist verboten.

Unterhalt

Die gemieteten Räume müssen sachgemäss gepflegt werden. Böden sind materialgerecht zu unterhalten. Das Ausstellen von Rollladen und Sonnenstoren bei Regenwetter und Wind ist nicht gestattet.

Durch periodisches Öffnen und Schliessen der Kellerfenster ist dafür zu sorgen, dass Kellerluft genügend erneuert wird. Bei Frostgefahr sind sämtliche Leitungen gegen das Einfrieren zu schützen.

Reinigung

Sofern die Reinigung nicht einem/einer Hauswart/in übertragen ist, hat der/die Mieter/in jedes Stockwerks seinen Treppenlauf nebst Geländer, Treppenfenster und Podest zu reinigen. Jede Woche einmal sind Steintreppen zu wischen bzw. aufzuwaschen. Wo sich mehrere Wohnungen auf dem gleichen Stockwerk befinden, verteilen sich diese Pflichten turnusgemäss von Woche zu Woche. Einstellräume und Zugänge zu Estrich und Keller sind von den Mietern/innen ebenfalls turnusgemäss zu reinigen. Der oder die Erdgeschossbewohner/innen haben für die Reinhaltung der Gänge und Vorplätze bis zur Treppe ins Obergeschoss zu reinigen, ebenso die Haustür.

Zur Reinhaltung gehört zur Winterzeit auch die Räumung des Trottoirs und des Zuganges von Schnee und Eis. Für die Behebung der Gleitgefahr sind geeignete Vorkehrungen zu treffen (Sanden, Salzen usw).

Spezielle Verunreinigungen durch Kinder, Haustiere oder zufolge Lieferung von Materialien usw. sind vom/von der betreffenden Mieter/in sofort beseitigen zu lassen. Garagenvorplätze und Parkplätze sind vom/von der Mieter/in zu reinigen.

Waschküche

Nach der Wäsche sind Waschküche, Trockenraum sowie alle Apparate und Einrichtungen sauber zu reinigen und vorschriftsgemäss zu pflegen. Der Abfallkessel im Waschraum ist ausschliesslich für den Staub, der von den Waschmaschinen, Tumbler und Boden herkommt vorgesehen. Jeder kümmert sich selber um die Entsorgung der Verpackungen des Waschpulvers sowie Weichspüler. Es ist untersagt in der Waschküche Heizkörper dem allgemeinen Strom anzuschliessen.

Schlussbestimmungen

Die Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Der/die Vermieter/in behält sich das Recht vor, sie zu ergänzen oder im Einzelfall, sofern dadurch kein(e) Mieter/in benachteiligt wird, Abweichungen von dieser Hausordnung zu gestatten.

Wo in der Hausordnung vom/von der Mieter/in die Rede ist, ist regelmässig auch der/die Hauseigentümer/in mitverstanden, sofern er/sie im Hause wohnt.

Über die WBGS Biel

Über die WBGS Biel

Die Wohnbaugenossenschaft Solidarität wurde 1949 gegründet und ist bereits seit über 70 Jahren in Biel tätig. Wir vermieten verschiedene 2- bis 4 ½-Zimmer-Wohnungen zu attraktiven Bedingungen.

Die Wohnbaugenossenschaft Solidarität wurde 1949 gegründet und ist bereits seit über 70 Jahren in Biel tätig. Wir vermieten verschiedene 2- bis 4 ½-Zimmer-Wohnungen zu attraktiven Bedingungen.